Kranichfeld, den 03.01.2022
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
mit den getroffenen Regelungen in der geänderten Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) sowie der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28. Dezember 2021 (TMBJS-Allgemeinverfügung), die ab heute gilt, soll das bestmögliche Maß an Infektionsschutz für unsere Schulen, für die Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal umgesetzt werden.
Das bedeutet für die Grundschule “Anna Sophia”:
- Am 5. Januar 2022 wird an unserer Schule der Schulbetrieb in Präsenz aufgenommen.
- Bis zum 07.01.22 findet Klassenlehrerunterricht statt:
1/2 Jahrgang hat 4 Stunden
3/4 Jahrgang hat 5 Stunden - Es gelten unsere Unterrichtszeiten ab 7:30 Uhr.
- Ab dem 10.01.2022 findet der Unterricht in festen Gruppen eingeschränkt nach Stundenplan statt.
- Die Hortbetreuungszeiten bleiben von 6:00 Uhr – 16:45 Uhr.
- Kinder mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, mit Nachweis eines ärztlichen Attests, können vom Präsenzunterricht mit formlosem Antrag befreit werden.
Härtefälle werden durch das Schulamt Mittelthüringen entschieden. - Testung der Schülerinnen und Schüler ist 2x wöchentlich verpflichtend, außer ein 3G-Nachweis liegt vor. (Schüler, die nicht an den konkret angebotenen Testungen teilnehmen oder keinen Testnachweis vorweisen können und die nicht gemäß § 26b Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO von der Verpflichtung zur Teilnahme an der konkret angebotenen Testung befreit sind, gilt ein Betretungsverbot für das Schulgebäude. Für diese Schülerinnen und Schüler findet Distanzunterricht statt, an dem die Schülerinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen haben.)
- Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend im Schulgebäude, beim Raumwechsel, beim Schülertransport und im Unterrichtsraum zu tragen. (Gemäß § 26c Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO gilt für Personen, die keine qualifizierte Gesichtsmaske verwenden und bei denen keine Ausnahme vorliegt, ein Betretungsverbot für das Schulgebäude. Für diese Schülerinnen und Schüler findet Distanzunterricht statt, an dem die Schülerinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen haben.)
- Dritte dürfen nur mit einem 3G-Nachweis ins Schulgebäude.
- Mittagessenversorgung findet in der Regel getrennt nach Klassen statt.
Danke für Ihre Unterstützung, Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Grundschule „Anna Sophia“